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Visa zur Familienzusammenführung

Vater, Mutter und zwei kleine Kinder am Frühstückstisch

Familie © Colourbox

16.10.2025 - Artikel

Informationen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung:

Die Visumsbeantragung erfolgt persönlich und nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bei Antragstellung werden die Fingerabdrücke erfasst.

Folgende Unterlagen sind bei allen Visumsanträgen vorzulegen:

☐ Vollständig ausgefülltes Antragsformular in zweifacher Ausfertigung

☐ Gültiger Reisepass mit Kopie

☐ 2 biometrische Passbilder (35x45mm)

Zusätzlich sind die unten aufgeführten, für Ihren jeweiligen Aufenthaltszweck erforderlichen Unterlagen im Original mit zwei einfachen Kopien vorzulegen.

Nachdem die Botschaft Sie informiert, dass Ihrem Visumsantragstattgegeben wurde, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

☐ Flugreservierung

☐ Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die ersten drei Monate nach Einreise

Die Botschaft behält sich vor, gegebenenfalls weitere Unterlagen nachzufordern.Auch bei Vorlage

aller erbetenen Unterlagen kann ein Visumsantrag abgelehnt werden. Unvollständige Unterlagen

können zur Ablehnung des Antrags führen.

Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens drei Monate.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt in der Regel 75,- Euro, zahlbar in Meticais zum aktuellen

Zahlstellenkurs der Botschaft oder mit internationaler Kreditkarte (Visa oder MasterCard). Die

Bearbeitungsgebühr kann nicht erstattet werden.

Einzelfallabhängige Unterlagen zur Familienzusammenführung

1. Ehegattennachzug

☐ Legalisierte Eheurkunde (assento de casamento) mit Übersetzung

☐ Legalisierte Geburtsurkunde (assento de nascimento) des Antragstellers mit Übersetzung

und Randvermerk zur Eheschließung

☐ Kopien von Pass und ggf. Aufenthaltstitel des Ehepartners in Deutschland

☐ Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache

2. Eheschließung in Deutschland

☐ Legalisiertes Ehefähigkeitszeugnis mit Übersetzung

☐ Legalisierte Geburtsurkunde (assento de nascimento) des Antragstellers mit Übersetzung

☐ Kopien von Pass und ggf. Aufenthaltstitel des Verlobten in Deutschland

☐ Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache

☐ Bestätigung des deutschen Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung

3. Kindernachzug

☐ Legalisierte Geburtsurkunde (assento de nascimento) mit Übersetzung

☐ Ggf. Legalisierte Eheurkunde (assento de casamento) der Eltern

☐ Ggf. Vaterschaftsanerkennung

☐ Passkopien der Eltern und ggf. Kopien der Aufenthaltstitel der Eltern in Deutschland

☐ Sorgerechtsnachweis

☐ Ggf. Adoptionsurkunde

Weitere Informationen

Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Neuerungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht die Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft gerne zur Verfügung.

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