Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Chancenkarte

jobs © Colourbox
Sie möchten nach Deutschland einreisen, um vor Ort nach einer passenden Arbeitsstelle zu suchen? Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für die Chancenkarte zur Jobsuche erfüllen müssen.
Chancenkarte für Fachkräfte mit Anabin/KMK/IHK Bescheid
Welche Unterlagen brauche ich?
2 x Antragsformular oder über Auslandsportal
Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro
Gültiger Reisepass und 2 Kopien der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
2 Passfotos: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein.
Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der mosambikanischen Unterlagen mit.
- Nachweise über Ihre Qualifikation:
Nachweis über deutsche Hochschulabschlüsse
oder
Falls ausländische Hochschulabschlüsse:
Nachweis des Hochschulabschlusses (Kopie des Diploms) sowie Studienabschlussbescheinigung
und
Ausdruck aus „Anabin“ als Nachweis über Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss, http://anabin.kmk.org. Die Hochschule muss in „Anabin“ mit dem Status „H+“ gekennzeichnet sein und der Abschluss (z.B. Bachelor of Arts/Science) als „entspricht“ oder „gleichwertig“.
oder
Bei Berufsausbildung
Gleichwertigkeitsbescheid: Nachweis über Gleichwertigkeit der mosambikanischen Ausbildung mit einer deutschen Ausbildung anhand des Bescheids der zuständigen Stelle, diese Stelle finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de
falls ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist (z.B. Berufe im Gesundheitswesen): Berufsausübungserlaubnis oder Approbation. Die Zusicherung der Erteilung kann ausreichend sein. Weitere Informationen finden Sie hier: www.anerkennung-in-deutschland.de
Motivationsschreiben
- Lebenslauf mit Übersetzung auf Deutsch
Nachweise, dass Sie bereits auf Arbeitsplatzsuche sind (z.B. Ausdruck e-Mailverkehr mit potentiellen Arbeitgebern, Einladung zum Vorstellungsgespräch, Ausdruck Ihrer Bewerbungen über Job-Portale, u.a.)
Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeit, z.B. Arbeitgeberbescheinigungen, Zeugnisse, SGK-Verlauf mit Barcode
Nachweis über die Finanzierung des gesamten Aufenthalts (1 Jahr). Die folgenden Optionen stehen gleichberechtigt nebeneinander:
1. Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland
2. Vorlage einer Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz, die bei einer deutschen Ausländerbehörde abgegeben wurde. Die Verpflichtungserklärung muss den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ und die Angabe des Aufenthaltszweckes enthalten
Krankenversicherung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes (Incoming Versicherung)
Chancenkarte für Personen mit ZAB- oder Defizitbescheid, AHK Abschluss
Welche Unterlagen brauche ich?
2 x Antragsformular oder über Auslandsportal
Visumgebühr: i.d.R. 75,00 Euro
Gültiger Reisepass und 2 Kopien der Passdatenseite (Seite mit Ihrem Foto)
2 Passfotos: Die Fotos müssen biometrisch sein. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Sie müssen 35 x 45 Millimeter groß sein.
Bitte bringen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen im Original und in zweifacher Kopie mit. Bitte bringen Sie deutsche Übersetzungen der mosambikanischen Unterlagen mit.
- Nachweise über Ihre Qualifikation:
Nachweis, dass Ihr ausländischer Hochschulabschluss oder Ihre ausländische Berufsausbildung in dem Staat, in dem sie erworben wurde, staatlich anerkannt ist
Nähere Informationen zu dem verfahren finden Sie unter: https://zab.kmk.org/en/dab
ODER
Defizitbescheid der zuständigen inländischen Stelle mit Erläuterungen notwendiger Anpassungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen
Nähere Informationen zum Verfahren der Feststellung der Gleichwertigkeit finden Sie unter https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php
ODER
AHK- Abschluss
Motivationsschreiben
Nachweise, dass Sie nach einer geeigneten Anpassungs-/ Qualifizierungsmaßnahme oder Qualifikationspartnerschaft gesucht haben (z.B. E-Mail Verkehr)
- Lebenslauf mit Übersetzung auf Deutsch
Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeit, z.B. Arbeitgeberbescheinigungen, Zeugnisse, etc.
Sprachzertifikat:
mindestens einfache Kenntnisse der deutschen Sprache (entspricht dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
Als Beleg deutscher Sprachkenntnisse können nur Sprachzertifikate anerkannt werden, die auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen.
Dies trifft derzeit für Zertifikate folgender Anbieter – unabhängig vom Prüfungsort – zu:
Goethe-Institut e.V.,
telc GmbH,
Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD),
TestDaF-Institut e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum; Sprachprüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER).
ECL Prüfungszentrum (Träger der Prüfungen, Prüfung erfolgt durch AFU GmbH)
Das Sprachzertifikat ist im Original vorzulegen.
Sollten Sie muttersprachlich Deutsch sprechen, ist grundsätzlich kein Zertifikat notwendig.
ODER:
mindestens gute Englischkenntnisse (entspricht dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
Nachweis über die Finanzierung des gesamten Aufenthalts (1 Jahr). Die folgenden Optionen stehen gleichberechtigt nebeneinander:
1. Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland
2. Vorlage einer Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz, die bei einer deutschen Ausländerbehörde abgegeben wurde. Die Verpflichtungserklärung muss den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ und die Angabe des Aufenthaltszweckes enthalten
Für geeignete Nachweise untenstehender Merkmale können Sie Punkte sammeln (es müssen mind. 6 Punkte erreicht werden)
Sprachkenntnisse:
Hinreichende, ausreichende oder gute Deutschkenntnisse (entspricht dem Niveau respektive A2, B1, B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
Englische Sprache wird beherrscht (entspricht dem Niveau respektive C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
Berufserfahrung:
mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, die in den letzten 7 Jahren erworben wurde; Berufserfahrung die nicht im Zusammenhang mit der Berufsqualifikation stehen, können nicht berücksichtigt werden
ggf. auch mindestens 2 Jahre Berufserfahrung, die in den letzten 5 Jahren erworben wurde; Berufserfahrung die nicht im Zusammenhang mit der Berufsqualifikation stehen, können nicht berücksichtigt werden
Ihr Ehegatte/ Ihre Ehegattin hat bereits eine Chancenkarte erworben oder erfüllt die Voraussetzungen zum Erhalt einer Chancenkarte (Antrag muss vorliegen)
Krankenversicherung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes (Incoming Versicherung)