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Beantragung eines Reisepasses

Reisepass © dpa - Picture Alliance
Informationen und Antragsformulare für die Beantragung eines Reisepasses finden Sie hier:
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache in der Passstelle der Botschaft und nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Kontaktformular gestellt werden. Minderjährige Antragsteller müssen in Begleitung des Sorgeberechtigten ebenfalls persönlich vorsprechen. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist dessen (beglaubigte) schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen.
Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Passantrag für Erwachsene / Minderjährige und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit. Wichtige Informationen zu biometrischen Lichtbildern finden Sie hier. Außerdem legen Sie bitte die folgenden Unterlagen vor (entweder im Original oder in beglaubigter Kopie):
- bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
- aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister
- Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
- Nachweis über die Aufenthaltserlaubnis in Mosambik (Visum, DIRE oder bei Doppelstaatigkeit einen entsprechenden Nachweis)
- Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder angenommen haben)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
- ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
- ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
Minderjährige Antragsteller legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich eine Einverständniserklärung der Eltern und die folgenden Unterlagen – im Original oder als beglaubigte Kopie – vor:
- aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
- aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
- Heiratsurkunde der Eltern (falls diese miteinander verheiratet sind oder waren)
- Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
- ggf. Nachweise über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteile der Eltern oder Sterbeurkunden eines verstorbenen Elternteils
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.
WICHTIG: Bei mosambikanischen Urkunden ist jeweils zusätzlich ein Legalisationsvermerk notwendig. Hinweise über den Legalisationsprozess finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik „Urkundenverkehr“.
Die Gebühren sind bei Antragstellung in Landeswährung zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft bar oder per Zahlung mit Kreditkarte zu entrichten. Eine Zahlung in Euro ist nicht möglich.
Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 32 Seiten) | 81,00 € |
Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 48 Seiten) | 103,00 € |
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 32 Seiten) | 58,50 € |
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 48 Seiten) | 80,50 € |
Ausstellung/Verlängerung eines Kinderreisepasses (Gültigkeit: ein Jahr, höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) Hinweis: Der Kinderreisepass wird von einigen Staaten nicht zur Einreise anerkannt. | 26,00 € |
Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe beträgt etwa vier Wochen, da diese in Deutschland hergestellt werden. Die Dokumentenherstellung ist auf Ihren Wunsch auch im Expressverfahren gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 32,00 € möglich; hierdurch verkürzt sich der Herstellungsprozess um ca. acht Arbeitstage. Kinderreisepässe dagegen können direkt in der Botschaft gedruckt werden.
Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 60,00 € (für einen zehn Jahre gültigen Reisepass) bzw. 32,00 € (für einen sechs Jahre gültigen Reisepass) bzw. 13,00 € (Kinderreisepass) fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.
Ihren Pass können Sie nach dementsprechender Mitteilung von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr persönlich in der Passstelle abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Zur Abholung Ihres Passes können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen
Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Neuerungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht die Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft gerne zur Verfügung.