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Ehebeurkundung

Schild eines Standesamts

Standesamt, © picture alliance / dpa

12.06.2024 - Artikel

Informationen zur Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland

Haben Sie als deutscher Staatsangehöriger vor einem mosambikanischen Standesamt die Ehe geschlossen, so können Sie diese Eheschließung zusätzlich zur Registrierung in Mosambik auch in dem Eheregister bei dem dafür zuständigen Standesamt in Deutschland registriert werden. Zuständig ist das Standesamt des aktuellen oder (falls aktuell kein Wohnsitz in Deutschland besteht) des letzten deutschen Wohnsitzes; das Standesamt I in Berlin nur noch dann, wenn ein Wohnsitz in Deutschland nie bestand. Der Antrag kann bei der Botschaft gestellt werden. Antragsberechtigt sind zu Lebzeiten nur die Ehegatten. Der Antrag muss allerdings nicht gemeinsam, sondern kann auch von einem Ehegatten allein, ohne Zustimmung des Anderen, gestellt werden. Folgende Unterlagen sind im Original vorzulegen:

· Legalisierte mosambikanische Eheurkunde mit Übersetzung („Assento de casamento“; Informationen zur Legalisation mosambikanischer Urkunden finden Sie auf dem Merkblatt der Botschaft)

· Nachweis der Staatsangehörigkeit der Ehegatten (z.B. beglaubigte Passkopien); falls einer der Beteiligten die Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt besitzt, sollte die entsprechende Staatsangehörigkeitsurkunde in beglaubigter Kopie beigefügt werden.

· Geburtsurkunden der Ehegatten

· Ggf. Nachweis zur Namensführung in der Ehe

· sofern ein Ehegatte bereits einmal verheiratet oder verpartnert war: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunden aller Vorehen bzw. vorherigen Lebenspartnerschaften und Auflösungsnachweise aller Vorehen bzw. Lebenspartnerschaften (z.B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile bzw. Urteil über die Auflösung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraft[1]vermerk, ggf. Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung)

· Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnorts bzw. Meldebescheinigung, falls ein Ehegatte noch in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist

Bitte beachten Sie, dass alle ausländischen Urkunden legalisiert oder mit einem anderen Echtheitsnachweis und deutscher Übersetzung versehen werden müssen. Bei Unsicherheiten über die vorzulegenden Dokumente wenden Sie sich bitte an die Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft.

Gebühren: Je nach Bundesland, in dem das zuständige Standesamt liegt, werden abweichende Gebühren erhoben:

· Beurkundung der Eheschließung: 40-100 €

· Eheurkunde: bis zu 12 €

· Unterschriftsbeglaubigung an der Botschaft: 56,43 €, zahlbar in Meticais oder mit int. Kreditkarte Nachbeurkundung der Eheschließung

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