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Vaterschaftsanerkennung

Von links nach rechts Mutter, Kind, Vater und ein weiteres Kind

Fröhliche Familie zu Hause, © Colourbox

12.06.2024 - Artikel

Sie sind nicht mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet und wollen es anerkennen, Informationen finden Sie hier.

Ein außerhalb einer Ehe geborenes Kind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt, wenn ein (rechtliches) Elternteil deutsch ist. Ist nur der Vater deutscher Staatsangehöriger, so erwirbt es nur die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn eine nach deutschem Recht wirksame Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist. Eine Vaterschaftsanerkennung besteht aus der Anerkennungserklärung des Vaters sowie der Zustimmungserklärung der Mutter und ggf. des gesetzlichen Vertreters des Kindes. Die Erklärungen können auch getrennt abgegeben werden, sollte ein Elternteil in Mosambik und das andere in Deutschland leben. In vielen Fällen erkennt der Vater beispielsweise die Vaterschaft in Deutschland vor einer dortigen Inlandsbehörde an; bevor die Mutter in Mosambik Ihre Zustimmungserklärung vor der Deutschen Botschaft in Maputo abgibt.

Handschriftliche mosambikanische Geburtsurkunden (bis 2019):

Eine Vaterschaftsanerkennung ist auch nach deutschem Recht wirksam, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Mosambik hat und die Vaterschaft nach mosambikanischem Recht wirksam anerkannt wurde, indem beide Elternteile die Geburt gemeinsam beim mosambikanischen Standesamt angezeigt und die mosambikanischen Geburtsurkunden eigenhändig unterschrieben haben. Diese Urkunden wurden bis 2019 ausgestellt. Falls gewünscht, kann die Vaterschaft dennoch aus Gründen der Rechtssicherheit in der Botschaft anerkannt werden und eine Beurkundung erfolgen.

Elektronische mosambikanische Geburtsurkunden (seit 2019):

Seit 2019 haben die mosambikanischen Standesämter auf elektronische Geburtsregister umgestellt, die nicht mehr von den Eltern unterschrieben werden. Die deutsche Staatsangehörigkeit von Kindern eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter kann fortan nur erworben werden, wenn eine Vaterschaftsanerkennung in der Botschaft beurkundet wird.

Benötigte Unterlagen:

· Legalisierte Mosambikanische Geburtsurkunde („assento de nascimento“) des Kindes

· Gültige Reisepässe beider Eltern

· Geburtsurkunden der Eltern (mosambikanische Geburtsurkunden ebenfalls legalisiert)

Bearbeitungsdauer:

Nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen wird die Urkunde in der Botschaft vorbereitet. Anschließend wird ein Termin zur Vornahme der Vaterschaftsanerkennung vereinbart. Die Original-Urkunde wird anschließend ausgehändigt. Eine Ausfertigung verbleibt bei der Urkundensammlung der Botschaft.

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