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Visa für ein Studium

internationale Studierende sitzen in einer Vorlesung

internationale Studierende © colourbox.de

04.12.2017 - Artikel

Sie wollen in Deutschland studieren? Hier finden Sie mehr Informationen dazu unter welchen Bedingungen dies möglich ist.

Informationen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke:

Die Visumbeantragung erfolgt persönlich und nur nach vorheriger Terminvereinbarung in unserem Terminvergabesystem. Bei Antragstellung werden die Fingerabdrücke erfasst.

Folgende Unterlagen sind bei allen Visumanträgen vorzulegen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular in zweifacher Ausfertigung oder Auslandsportal

  • Reisepass, mit Kopie; noch mindestens ein Jahr ab geplanter Einreise

  • Zwei schwarz-weiße Kopien der Lichtbildseite des Reisepasses

  • 2 biometrische Passbilder (35x45mm)

Zusätzlich sind die unten aufgeführten, für Ihren jeweiligen Aufenthaltszweck erforderlichen Unterlagen im Original mit zwei einfachen Kopien vorzulegen.

Nachdem die Botschaft Sie informiert, dass Ihrem Visumsantrag stattgegeben wurde, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Flugreservierung

  • Nachweis Reisekrankenversicherung für eine Dauer von mindestens zwei Wochen

Die Botschaft behält sich vor, gegebenenfalls weitere Unterlagen nachzufordern. Auch bei Vorlage aller erbetenen Unterlagen kann ein Visumsantrag abgelehnt werden. Unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.

Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens vier Wochen.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt in der Regel 75,- Euro, zahlbar in Metical entsprechend dem aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft oder per internationaler Kreditkarte (Visa oder MasterCard).

Einrichtung eines Sperrkontos:

Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. In Mosambik bieten nach dem aktuellen Kenntnisstand der Botschaft keine Banken oder Kreditinstitute ein Sperrkonto an, das die Vorgaben des deutschen Visumverfahrens erfüllt. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes:

(Aufzählung in alphabetischer Reihenfolge):
Coracle- Deutsche Bank- Expatrio- Fintiba

Einzelfallabhängige Unterlagen für Studienvisa

  1. Studium in Deutschland

  • Hochschulzugangsberechtigung (in Mosambik: erfolgreicher Abschluss der 12. Klasse)

  • Finanzierungsnachweis: Studierende müssen monatlich über mindestens 992,- € verfügen können. Dies kann wie folgt nachgewiesen werden:

    • Sperrkonto mit einem Guthaben von 11.904,- € von dem monatlich nur 992,- € ausgezahlt werden dürfen (siehe obige Informationen)

    • Förmliche Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 AufenthG zum Zwecke eines Studiums, die von einer in Deutschland entsprechende Vermögenswerte besitzende Person abgegeben wird. Der Prüfvermerk der zuständigen Ausländerbehörde / Auslandsvertretung muss vorsehen, dass die Finanzierungsfähigkeit des Verpflichtungsgebenden „nachgewiesen“ wurde.

    • Stipendienzusage in entsprechender, ausgewiesener Höhe

  • Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule oder Bescheinigung über die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung an einem Studienkolleg

  • Nachweise der deutschen Sprache auf Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens oder Nachweis ausreichender Kenntnisse der Unterrichtssprache durch international anerkannten Sprachnachweis

  1. Studienvorbereitender Sprachkurs mit anschließendem Studium

  • Hochschulzugangsberechtigung (in Mosambik: erfolgreicher Abschluss der 12. Klasse)

  • Finanzierungsnachweis: Studierende müssen monatlich über mindestens 992,- € verfügen können. Dies kann wie folgt nachgewiesen werden:

    • Sperrkonto mit einem Guthaben von 11.904,- € von dem monatlich nur 992,- € ausgezahlt werden dürfen (siehe obige Informationen)

    • Förmliche Verpflichtungserklärung nach den §§ 66-68 AufenthG zum Zwecke eines Studiums, die von einer in Deutschland entsprechende Vermögenswerte besitzende Person abgegeben wird. Der Prüfvermerk der zuständigen Ausländerbehörde / Auslandsvertretung muss vorsehen, dass die Finanzierungsfähigkeit des Verpflichtungsgebenden „nachgewiesen“ wurde.

    • Stipendienzusage in entsprechender, ausgewiesener Höhe

  • Anmeldebestätigung zu einem Intensivsprachkurs

  • Bedingte Zulassungszusage einer deutschen Hochschule oder Bescheinigung über die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung an einem Studienkolleg

Weitere Informationen

Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Neuerungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht die Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft gerne zur Verfügung.

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