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Schengen Visa
Allgemeine Informationen zur Beantragung von Schengen-Visa
Die Visumsbeantragung erfolgt persönlich. Bei Antragstellung werden die Fingerabdrücke erfasst. Ein Visum kann bereits innerhalb von 6 Monaten vor der geplanten Reise beantragt werden. Eine vorherige Online-Terminvereinbarung ist notwendig und möglich unter www.maputo.diplo.de/visatermin. Die Bearbeitungszeit für einen Visumsantrag beträgt in der Regel 5 Werktage.
Folgende Unterlagen sind bei allen Visumsanträgen vorzulegen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten, der noch mindestens drei Monate nach Ende der Reise gültig sein muss und nicht älter als 10 Jahre sein darf, zusätzlich eine Kopie der Datenseite
- 1 biometrisches Passbild (35x45mm mit einfarbigem Hintergrund)
- Reisekranken- und Rückholversicherung (Mindestdeckung: 30.000 EUR mit Gültigkeit für das Vertragsgebiet und mindestens die gesamte Aufenthaltsdauer; der Versicherer muss in den Vertragsstaaten des Schengener Abkommens durch eine Niederlassung vertreten sein.)
- Aufenthaltserlaubnis für Mosambik (bei Nicht-Mosambikanern)
- Bei Minderjährigen: Assento de nascimento des Kindes und Einverständniserklärungen aller Sorgeberechtigten (inkl. Kopie der Ausweisdokumente beider Eltern)
Zusätzlich sind die unten aufgeführten, für Ihren jeweiligen Aufenthaltszweck erforderlichen Unterlagen im Original mit einer einfachen Kopie vorzulegen.
Die Botschaft behält sich vor, gegebenenfalls weitere Unterlagen nachzufordern. Auch bei Vorlage aller erbetenen Unterlagen kann ein Visumsantrag abgelehnt werden.
Unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage einer Flugbuchung bei Antragstellung nicht erforderlich ist.
Die Gebühr beträgt in der Regel 90,- Euro (ab 12 Jahren), bzw. 45 Euro bei 6-12-Jährigen, zahlbar in Meticais zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft oder mit internationaler Kreditkarte (Visa und MasterCard).
Einzelfallabhängige Unterlagen zu den verschiedenen Reisezwecken
1. Besuchsvisum
- Einladungsschreiben mit Bestätigung der Unterkunft und Kopie des Personalausweises oder Passes des Einladenden
- Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts:
- Durch eigene Mittel: Kontoauszüge und Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
- Durch Dritte: Formelle Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG
- Arbeits- oder Schulbescheinigung mit Urlaubsgenehmigung
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate und ggf. Kontoauszüge
- Bei Familienbesuch, Nachweis der Verwandtschaft zum Einladenden bzw. Gastgeber (z.B. durch Vorlage von Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden)
- Flugreservierung aber NICHT Buchung
2. Geschäftsvisum
- Einladungsschreiben aus Deutschland
- Entsendeschreiben des Arbeitgebers
- Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts:
- Durch eigene Mittel: Kontoauszüge und Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
- Durch einen Dritten: Formelle Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG
- Hotelreservierung oder anderer Nachweis über die Unterkunft
- Flugreservierung aber NICHT Buchung
- Verbalnote des Außenministeriums (für mosambikanische Reisende mit Dienst- oder Diplomatenpässen)
- Verbalnote der jeweils zuständigen Botschaft und Vorlage der Diplomatenkarte (für nicht mosambikanische Staatsangehörige)
3. Touristenvisum
- Hotelbuchung
- Reiseroute, insbesondere wenn mehrere Schengenstaaten bereist werden sollen.
- Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts:
- Durch eigene Mittel: Kontoauszüge und Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
- Arbeits- oder Schulbescheinigung mit Urlaubsgenehmigung
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate und ggf. Kontoauszüge
- Flugreservierung aber NICHT Buchung
4. Medizinische Behandlung
- Ärztliche Bestätigung, dass die Behandlung in Deutschland erforderlich ist, bzw. nicht in Mosambik durchgeführt werden kann.
- Bestätigung eines deutschen Krankenhauses, über die Aufnahme als Patient, die voraussichtliche Behandlungsdauer und die voraussichtlichen Kosten
- Bestätigung der Krankenversicherung, dass alle Kosten übernommen werden
- Nachweis der Finanzierung
durch eigene Mittel: Kontoauszüge und Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
durch Dritte: Formelle Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG
- Arbeitsbescheinigung mit Freistellung durch den Arbeitgeber
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
- Flugreservierung aber NICHT Buchung
Weitere Informationen
Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung vorlagen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Neuerungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen steht die Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft gerne zur Verfügung.