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Konsularhilfe

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

Artikel

Bitte informieren Sie sich darüber, was die Botschaft im Notfall für Sie tun kann - und in welchen Fällen sie leider nicht helfen kann.

Jährlich unternehmen Millionen von Bundesbürgern eine Auslandsreise. Nicht wenige geraten im Ausland unverschuldet in Notsituationen, in denen sie die Hilfe deutscher Auslandsvertretungen in Anspruch nehmen müssen.

Die Konsularbeamten der Auslandsvertretungen gewähren Deutschen im Ausland Rat und Beistand. Die Hilfsmöglichkeiten müssen sich allerdings an internationalem Recht und an den Gesetzen des jeweiligen ausländischen Staates orientieren. Deutsche Auslandsvertretungen können örtlichen Behörden keine Weisungen erteilen und auch nicht in laufende Prozesse eingreifen.

Die Vertretungen können und dürfen die innerdeutschen Behörden nicht ersetzen; sie sind keine Filialen deutscher Reisebüros oder deutscher Banken.

Sie können aber in Notfällen Informationen und Ratschläge erteilen und auch Hilfe leisten, damit die Hilfesuchenden möglichst rasch in die Lage versetzt werden, sich aus ihrer Notlage zu befreien. In streng definierten Einzelfällen darf eine deutsche Auslandsvertretung auf der Grundlage des Konsulargesetzes (§ 5 KG) auch finanzielle Hilfestellung leisten. Die in Anspruch genommenen Leistungen sind in jedem Falle zurückzuzahlen.

Was kann / darf eine Auslandsvertretung tun?

  • Ihnen bei Passverlust einen Reiseausweis oder einen vorläufigen Reisepass zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen,
  • Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln,
  • Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen (Western Union, Money Gram) bzw. in Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, auch eine Überweisung über die Auslandsvertretung ermöglichen,
  • Ihnen bei Bedarf einen vertrauenswürdigen Anwalt, Arzt / Facharzt Dolmetscher / Übersetzer vor Ort benennen,
  • im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung sicherstellen und Ihre Angehörigen unterrichten,
  • beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und Ihnen vor Ort Bestattungsinstitute nennen und bei der Erledigung der Formalitäten vermitteln.

Was eine Auslandsvertretung nicht tun kann / darf:

  • Führerscheinersatzpapiere ausstellen,
  • Ihre offenen Hotelrechnungen, Bußgelder, Krankenhauskosten bezahlen,
  • Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren,
  • in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen,
  • für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten,
  • als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden,
  • die extrem hohen Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen,
  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen.

Stand: Januar 2023

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