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Ehefähigkeitszeugnis

Eheringe

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07.06.2024 - Artikel

Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis, das Sie benötigen, wenn Sie in Mosambik heiraten möchten.

Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis

Beabsichtigen Sie vor einem mosambikanischen Standesamt die Ehe zu schließen, so benötigen Sie ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis, das vom zuständigen deutschen Standesamt ausgestellt wird. Zuständig ist das Standesamt des aktuellen oder (falls aktuell kein Wohnsitz in Deutschland besteht) des letzten deutschen Wohnsitzes; das Standesamt I in Berlin nur noch dann, wenn ein Wohnsitz in Deutschland nie bestand. Der Antrag kann bei der Botschaft gestellt werden.

Folgende Unterlagen sind im Original vorzulegen:

· Geburtsurkunden der Verlobten, mosambikanische Urkunden mit Übersetzung und Legalisation

· Nachweis der Staatsangehörigkeit der Verlobten (z.B. beglaubigte Passkopien); falls einer der Beteiligten die Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt besitzt, sollte die entsprechende Staatsangehörigkeitsurkunde in beglaubigter Kopie beigefügt werden.

· sofern ein Verlobter bereits einmal verheiratet oder verpartnert war: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunden aller Vorehen bzw. vorherigen Lebenspartnerschaften und Auflösungsnachweise aller Vorehen bzw. Lebenspartnerschaften (z.B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile bzw. Urteil über die Auflösung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftvermerk, ggf. Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung)

· Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnorts bzw. Meldebescheinigung, falls ein Ehegatte noch in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist

Die jeweils zuständigen Standesämter können ggfls. die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen. Es empfiehlt sich vorab Kontakt mit dem zuständigen Standesamt aufzunehmen um eine vollständige Liste der notwendigen Unterlagen zu erbitten.

Bitte beachten Sie, dass alle ausländischen Urkunden legalisiert oder mit einem anderen Echtheitsnachweis und deutscher Übersetzung versehen werden müssen.

Bei Unsicherheiten über die vorzulegenden Dokumente wenden Sie sich bitte an die Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft.


Gebühren:

Je nach Bundesland, in dem das zuständige Standesamt liegt, werden abweichende Gebühren erhoben:

· Unterschriftsbeglaubigung bei der Botschaft: 56,43 € (zahlbar in Meticais oder mit int. Kreditkarte)

· Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses: 40-100 €, zu zahlen beim ausstellenden Standesamt Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses.

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