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Internationaler Urkundenverkehr
Foto eines Stempels, © colourbox
Informationen zur Überprüfung von mosambikanischen Urkunden zur Verwendung in Deutschland
Das Legalisationsverfahren ist seit dem 05. April 2023 ausgesetzt!
1) Alternative Glaubhaftmachung
Mosambikanische Urkunden, deren Echtheit im Rahmen von Visumsangelegenheiten oder anderen konsularischen Angelegenheiten verifiziert werden muss, können der Botschaft von den zuständigen innerdeutschen Behörden vorgelegt werden. Die Botschaft prüft vorgelegte mosambikanische Urkunden auf formale Echtheit und inhaltliche Richtigkeit und bestätigt, ob sich hieran Zweifel ergeben oder nicht. In der Regel kann die Echtheit einer Urkunde im Rahmen einer alternativen Glaubhaftmachung bestätigt werden.
2) Urkundenüberprüfungsverfahren
Sollten sich an der formalen Echtheit und/oder an der inhaltlichen Richtigkeit einer mosambikanischen Urkunde erhebliche Zweifel ergeben, kann die innerdeutsche Behörde im Rahmen der Amtshilfe um die Durchführung eines kostenpflichtigen „Urkundenüberprüfungsverfahrens“ ersuchen. Die voraussichtlich hierfür anfallenden Kosten werden dabei von der Inlandsbehörde in der Regel als Kostenvorschuss von den Betroffenen des zugrundeliegenden Antragsverfahrens erhoben. Bei einem Urkundenüberprüfungsverfahren wird eine Vertrauensperson der Botschaft damit beauftragt, eine spezifische Urkunde zu überprüfen. Da dies in Mosambik ggfs. mit sehr zeitintensiven Recherchen im persönlichen Umfeld der antragstellenden Person verbunden ist, werden die Kosten derzeit mit rund 1,500,- EUR angesetzt. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 3 Monate betragen.